
LOS SANTOS POLICE DEPARTMENT
DIENSTVORSCHRIFT
Die Dienstvorschrift des LS.P.D. gilt für jeden Beamten.
Mit dem Beitritt ins Los Santos Police Department erklärt
ihr euch bereit, die Dienstvorschrift gelesen und
verstanden zu haben.
Bei Nichteinhaltung der Dienstvorschrift werden
Disziplinarstrafen bis hin zur Kündigung ausgehändigt.
1.1 – Als Mitarbeiter des Los Santos Police Department hat man eine
Vorbildfunktion.Es sollte stets auf den Umgangston geachtet und sich nicht
daneben benommen werden.
1.2 – Ist ein Beamter oder eine Beamtin zivil unterwegs, so hat er/sie sein/ihr
Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten zivile Kollegen und
Kolleginnen mit einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen,
so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der
Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.
1.3 – Jeder Beamte/Beamtin hat sich entsprechend der erlernten Ausbildung
zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann die Ausbildung aberkannt werden.
1.4 -Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.
2.1 -Innerhalb des L.S.P.D. hat die Kameradschaftlichkeit einen sehr hoher
Stellenwert.Es gilt stets eine harmonische Stimmung.
2.2 – Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespråch
untereinander gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem
Erfolg führen, ist es jederzeit möglich einen Kollegen aus der Personalabteilung
oder der Leitungsebene als Vermittler hinzuzuziehen.
2.3 – Unkameradschaftliches Verhalten innerhalb des L.S.P.D. wird nicht
geduldet und führt zu Disziplinarmaßnahmen.
2.4 – Das Erniedrigen von Kollegen aufgrund ihrer Errungenschaften zeugt von
Jnkameradschaftlichkeit und wird im L.S.P.D. nicht geduldet.
3.1 -Es ist strengstens verboten Polizeiausrüstung und vertrauliche
Informationen an Externe weiter zu reichen, auch unter Bedrohung des
eigenen Lebens. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung bis hin zur
lebenslangen Haft.
4.1 – Der Funk ist eines der wichtigsten Mittel eines Beamten.Es gilt diesen
stets ordnungsgemäß zu nutzen. Zuwiderhandlungen können zu Sanktionen
führen.
4.2 – Die Funkdisziplin gilt für jeden, Störgeräusche, Smalltalk o.Ä. werden
nicht toleriert. Erst denken, dann reden!
4.3 – Es wird stets gemäß der Funkausbildung gefunkt, ein Verstoß gegen die
Funkdisziplin hat eine Sanktion zur Folge
4.4 – Die Einsatzleitung hat immer die Funk-Hoheit. Den Befehlen dieser ist
stets folge zu leisten. Störenfriede, die die Einsatzleitung und den Funk
beeinflussen, sind nicht gestattet und führen zu Sanktionen.
5.1 – Jeder Beamte ist verpflichtet im aktiven Dienst eine geladene
Schusswaffe, sowie Tazer und Schlagstock mit sich zu führen.
5.2 – Beim Gebrauch der Dienstwaffe ist die Verhältnismäßigkeit stets zu
beachten.Es ist strengstens verboten Unbewaffnete / Täter die sich ergeben
unter Beschuss zu nehmen.Es gilt als Mittel der Wahl stets den Tazer zu
verwenden.
5.3 – Das offene Führen von Schusswaffen ist außerhalb eines aktiven
Feuergefechts untersagt. Dies gilt nicht für Großeinsätze oder Einsätze, die aus
einer Schießerei resultieren. Für die Bereichsabsicherung im Zuge einer
Verkehrskontrolle ist das offene Tragen eines Tazers verpflichtend
5.4 – Nur die Leitungsebene hat die Befugnis zeitlich begrenzt Langwaffen
freizugeben. Diese dürfen nur von höherrangigen Beamten (Sergeant+ oder
Personalern) an Niederrangige ausgeteilt werden.
5.5 – Sollte man sich Zivil begeben, müssen alle Dienstlichen Waffen sowie die
vollständige Ausrüstung im PD abgelegt werden. Zuwiderhandlung führt zu
einer Kündigung wegen Korruption.
5.6 – Es dürfen ausschließlich PD Waffen in einem gekennzeichneten Polizei
Fahrzeug ( Transporter ) gelagert werden! Gekennzeichnet heißt: „PD DN“ wie
Z.B. PD 07. Gegenstände dürfen nirgends gelagert werden und müssen in die
Waffenkammer zurückgelegt werden bei Dienstende
5.7 -Das Mitführen von Verbrauchsgegenständen ist reglementiert.Es darf
nicht mehr als der angegebene Wert (siehe $ 6.1 ) mitgeführt werden.
6.1- Verbrauchsgegenstände:
ab Praktikanten:
20x Medikits
20x Munition
10x Repair Kits
ab Rekruten:
20x Medikits
20x Polizei Schutzwesten
25 x Munition
10x Repair Kits
10x Cola, Donuts, Hamburger
6.2 – Dienstwaffen
ab Praktikanten:
Tazer
Schlagstock
Schwere Pistole
ab Rekruten:
Taser
Schlagstock
Schwere Pistole
50.cal Pistole
SMG
Kampf PDW
MK.2 Pistole
7.1 -Es dürfen nur Fahrzeuge, die dem Rang oder der Abteilung entsprechen,
gefahren werden. Welche Fahrzeuge ab welchem Rang/Abteilung gefahren
werden dürfen, ist in der Fahrzeugtabelle ersichtlich.
7.2 – Es dürfen keine Fahrzeugmodifikationen am Dienstfahrzeug angebaut
werden. Ausnahmen sind:
Fulltuning, Panzerung, Federung, Scheibentönung
7.3 -Im L.S.P.D. gilt eine einheitliche Lackierung für jeden Beamten. Diese
muss so vom Fahrzeugmechaniker lackiert werden, Abweichungen werden
nicht toleriert. Die Bremssättel etc. dürfen ebenfalls nicht umlackiert werden.
Fahrzeug Lackierung:
Primär / Sekundär: Ölschwarz
Ölschwarz
Perleffekt:
7.4 – Modifikationen die nicht aufgelistet sind, sind nicht erlaubt und erfordern
Einzelfall, eine Ausnahmegenehmigung der Leitungsebene.
8.1 – Beim Dienstantritt muss sich jeder Beamte sowohl im Discord im
Dienst-Check als auch im Funk zum Dienst melden.
8.2 – Das Verhalten sollte immer entsprechend eines Polizisten geführt
werden. Ihr seid Polizisten, keine Gangster!
8.3-Jeder Beamte hat den Anordnungen von Vorgesetzten und
Dienstanweisungen unbedingt Folge zu leisten.
8.4 – Beamte dürfen nur Kleidung, Verbrauchsgegenstände, Waffen und
Fahrzeuge, die ihrem Rang entsprechen, tragen/nutzen. Ausnahmen können
durch die Leitung genehmigt werden
8.5 – Die Kleidung muss der Kleiderordnung entsprechen, Abweichungen
werden nicht toleriert und dürfen nur durch den Sonderrang KLEIDUNG+
variieren. Zieht gerne das Kleiderordnung Dokument zu Rate.
8.6 – Das Einhalten aller geltenden Gesetze ( Gesetzbuch / Polizeigesetz.
Serverregeln ) ist zwingend notwendig
8.7 – Die Dienstnummer ist bei Verlangen immer vorzulegen! Bei
Verweigerungen kann es zu einer sofortigen Kündigung kommen!
8.8 – Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung:
Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellen (Polizei-)Regeln,
Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.
8.9 – Kolleginnen und Kollegen werden im RP stets mit Herr / Frau Nachname
oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen
Gesprächen darf weiterhin das „Du“ genutzt werden.
8.10 – Während des Polizeidienstes darf keiner Beschäftigung ( Tipico
Barbesuche, etc. ) nachgegangen werden, die nicht mit dem Polizeidienst in
Verbindung steht.
8.11 – Jede polizeiliche Maßnahme vorher individuell geprüft werden, muss
ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am
geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis
zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet.
9.1 – Eine Streife besteht aus minimal 2 und maximal 3 Beamten. Zusätzlich 3
muss mindestens ein Beamter einen Zugang zu CopNet haben. Einzige
Ausnahme bildet der Overwatch, dieser darf auch allein geführt werden.
9.2 – Als Streifenfahrzeug deklariert sind ausschließlich Fahrzeuge mit 4
Sitzplätzen. Ausnahmen bilden Motorräder/Fahrräder/Quads.
9.3 – Es ist auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu
achten. Ranghöhere solten öfters mit Rangniedrigeren fahren um ihre
Erfahrung zu teilen.
9.4 – Allgemeine Verkehrskontrollen / Personenkontrolle dürfen jederzeit und
ohne Grund bei Fahrzeugen und Bürgern vollzogen werden. Jedoch dürfen
Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht
werden. Als konkreten Verdacht zählen z.B. Widerstand gegen
Vollzugsbeamte, Körperverletzung, offenes führen einer Waffe, offene
Rechnungen, Drogenbesitz/Nutzung negative Akteneinträge jünger als 2 Tage
im Bereich BtMG und WaffG
10.1 – Bei einer Verfolgungsjagd zwischen Fahrzeugen dürfen erst nach
mehrfacher Aufforderung erweiterte Maßnahmen ergriffen werden.
Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer.
Folgende Maßnahmen zählen darunter:
Pitten des flüchtigen Fahrzeugs: Zuerst sollte versucht werden
den flüchtigen durch Pitt-Manöver zum stoppen zu bringen.
Beschuss auf die Reifen: Es sollte stets auf das Leben der
anderen geachtet und im äußersten Notfall das Feuer auf die
Reifen eröffnet werden.
Objekte ( Nagelbänder ): Die Einsatzleitung kann
situationsabhängig Nagelbänder von Beamten auslegen lassen
Der auslegende Beamte ist bei Abschluss des Einsatzes auch
wieder für die Entfernung verantwortlich.
11.1 – Eine Razzia kann nur von einem Captain oder höher angeordnet werden.
11.2 – Das Ziel einer Razzia ist die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung
und Durchsetzung des geltenden Rechts, um die Sicherheit der Bewohner Los
Santos zu gewährleisten.
11.3- Mögliche Einsatzziele sind bekannte Routen, Treffpunkte oder Anwesen.
11.4 – Für die Razzia eines Anwesens ist zwingend eine Genehmigung der
Fraktionsverwaltung und der PD Leitung erforderlich. Sollte es dazu kommen
das Täter auf ein Anwesen fliehen und hinausschießen, darf über einen
Captain + Kontakt zur Frak-Verwaltung aufgenommen werden. Um eine
Genehmigung zur Anwesenstürmung zu bekommen werden ausreichende
Beweismittel in Form von Videomaterial benötigt, die der Frak-Verwaltung
zugesendet werden.
11.5 – Für eine Razzia ist sich entsprechend auszurüsten. Zu diesem Zweck
können Langwaffen von der PD Leitungsebene genehmigt und von
Ranghöheren ( Sergeant + und Personalern ) ausgeteilt werden.
11.6 – Das letzte Wort hat immer der Einsatzleiter.
12.1 – Kommt es durch einen Laden- oder Bankraub zu einem Einsatz, sind
stets koordiniert die Einsatzleitung und Verhandlungsführung zu bestimmen.
Das Bestimmen der Einsatzleitung und Verhandlungsführung wird von den
anfahrenden Streifen übernommen, hierbei gilt zu beachten, dass die
Einsatzleitung und Verhandlungsführung von Personen übernommen werden
sollte, die zum Zeitpunkt des Ankommens den höchsten Rang und die größte
Erfahrung haben. Der niedrigste Rang mit dem die Verhandlungsführung oder
Einsatzleitung durchgeführt werden darf ist Officer 2 2 ( Ausnahmen können
durch die PD Leitung genehmigt werden).
12.2 – Zu einer protokollierten Abtretung der Einsatzleitung gehört dem neuen
Einsatzleiter bisher alle getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung und
Sicherung des Einsatzortes mitzuteilen. Konkret heißt das: Offenlegung der
Positionierung von Beamten, Absperr Befehle oder auch den Befehl
Nagelbänder auszulegen.
12.3 – Zu einer protokollierten Abtretung der Verhandlungsführung gehört,
dem neuen Verhandlungsführer alle bisher vorliegenden Informationen
mitzuteilen. Dazu gehört die Anzahl der Geiseln, der körperliche Zustand der
Geiseln, die Forderungen der Geiselnehmer, die Anzahl der Geiselnehmer oder
sonstige wichtigen Details, die die Verhandlung beeinflussen könnten.
12.4 – Eine Sperrzone darf erst ab dem Rang des Captains ausgerufen und
beendet werden. Jede Missachtung wird stark geahndet.
13.1 – Als Praktikant wird man eingestellt, sofern man sich im man
Bewerbungsprozess behauptet hat und angenommen wurde.
13.2 – Ein Praktikant hat seinen Praktikantendienst 2-3 Stunden abzuleisten.
Dabei ist zu beachten, dass die Grundtätigkeiten ( Verkehrskontrollen,
Geldstrafe ausstellen, Person inhaftieren ) mindestens einmal selbst
ausgeführt werden müssen.
13.3 – Ist die Mindestdienstzeit erreicht und wurden die Tätigkeiten
lurchgeführt, muss sich der Praktikant selbstständig bei der Personalabteilung
melden. Diese entscheidet in Verbindung mit der begleiteten Streife über die
endgültige Einstellung.
13.4 – Sowohl als Rekrut als auch als Praktikant ist es nicht gestattet, mit einem
anderen Praktikanten oder Rekruten, ohne eine weitere ranghöhere Person
auf Streife zu fahren. Hierzu benötigen diese mindestens einen Kollegen vom
Rang Junior Officer oder höher mit CopNet. Ist kein Kollege des Ranges Junior
Officer oder höher mit CopNet anzutreffen, dürfen diese ausschließlich
unterstützend zu Einsätzen ausrücken (10-50, Räube, etc).
13.5 – Werden Praktikanten oder Rekruten mit Kurz- oder Langwaffen
angetroffen, die nicht zu ihrer hier beschriebenen Standardausrüstung
gehören, führt dies zu einer sofortigen Kündigung. Falls ein Vorgesetzter den
Praktikanten mit Waffen ausrüstet, obliegt es in der Pflicht des Praktikanten
die Dienstnummer des Vorgesetzten zu notieren und im Zweifel vorzulegen.
13.6 – Besteht der Verdacht, dass eine Praktikant oder ein Rekrut das Lager des
PD’s ausnimmt, führt das zur Anschuldigung der Korruption und somit zur
permanenten Ausreise aus dem Staat. (siehe Serverregel $ 9, $12)
13.7 – Rekruten und Praktikanten ist es grundsätzlich nicht gestattet die
Waffenkammer des LSPD zu betreten. Jegliche Ausrüstungsgegenstände sind
durch einen Beamten vom Rang eines Jr. Officer oder höher auszugeben.
14.1-Aktuelle Abteilungen
Personalabteilung
Ausbildungsabteilung
Gang Task Force ( G.T.F.)
Special Police Flight Unit ( S.P.F.U.)
Files And Organisation (F.A.0.)
14.2 – Wenn Interesse am Mitwirken in einer der Abteilungen besteht, kann
sich der Beamte bei der jeweiligen Leitung der Abteilung melden und
anfragen.
14.3 – Es ist nicht gestattet in zwei Abteilungen gleichzeitig zu sein. Die
einzigen Ausnahmen bilden die Ausbildungsabteilung und die F.A.O. die
parallel zu einer anderen Abteilung besetzt werden können.
14.4 – Abteilungen haben folgende Begrenzung ihrer Truppenstärke:
15 Personen
Personalabteilung:
Ausbildungsabteilung: 20 Personen
G.T.F. Abteilung:
25 Personen
F.A.O. Abteilung:
15 Personen
15 Personen
S.P.F.U. Abteilung:
14.5 – Aufgabengebiete der Abteilungen
Persondlabtelung
Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen, Einstellung/Beförderung/Kündigung der Beamten
Pflege der PD-Internen Dokumente, Verwaltung/Vergabe der Orden, entgegennehmen von Sanktionen
Betreuung/Kontrolle der Praktikanten und Rekruten, ausstellen von Sanktionen
soziale Ansprechpartner für Beamte und Zivilisten
Ausbildungsabteilung
Planung und Durchführung aller Ausbildungen und
Weiterbildungen
Koordination PD Interner Ausbildungen/Übungen
ausstellen von Ausbildungssanktionen
Gang Task Force ( G.T.F.)
Geiselnahmen, Bankräube, Razzien / Durchsuchungen, risikoreiche Verhaftungen
Unterstützung bei Routine Einsätzen mit großer, Cegenwehr, Konvoischutz
Bereitschaftsdienst, Routenstürmungen, Durchsetzung von Disziplin und Ordnung
führen Qualitätskontrollen im PD durch, auch Zivil
Files And Organisation ( F.A.0.)
Abarbeitung von Tatverdächtigen bei Einsätzen
Abtransport der konfiszierten Gegenständevon Einsatzorten
Special Police Flight Unit ( S.P.F.U.)
Einsätze im Luftraum über Los Santos Luftaufklärung
Dachstürmungen mit Helikoptern
Erkämpfung der Lufthoheit
14.6 – Jeder Abteilung steht ein wöchentliches Budget von X Millionen Dollar
zur Verfügung. Die Auszahlung kann bei Bedarf bei der PD Leitung beantragt
werden.
15.1 – Möchte sich ein Beamter des LSPDs zu einer anderen Staatsfraktion
versetzen lassen, muss dieser in Form eines Google Doc einen Antrag
schreiben.
15.2 – Dieser Antrag wird über das Anträge-System im Discord abgesendet.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, gibt es eine Rückmeldung.
15.3- Eine Versetzung ist grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von ist &
mindestens einem Monat am Stück im L.S.P.D. möglich.
$ 16 – VERSETZUNG ZUM L.S.P.D.
16.1 Für eine Versetzung von e einer Staatsfraktion z zum LSPD ist eine
Genehmigung des jeweiligen Oberhaupts der Staatsfraktion erforderlich.
Diese Genehmigung wird entweder von dem Mitarbeiter mitgebracht, oder
wird vom Oberhaupt der- Staatsfraktion in den F Personaler Discord
weitergeleitet.
16.2 – Da der Kenntnisstand des wechselnden Beamten nicht sicher festgelegt
werden kann, werden Mitarbeiter von Exekutiven Staatsfraktionen
(FIB/ SD/ USMS) gemäß lhres ehemaligen Ranges maximal als Officer 1
eingestellt. Mitglieder von anderen Staatsfraktionen als Rekrut ( MD ).
Ausnahmen sind möglich, wenn man einen Urlaub im LSPD getätigt und seine
Qualifikation nachgewiesen hat, dann kann man auch als Sr Officer 1
eingestellt werden.
17.1 – Ein ehemaliger Beamter kann nach der Kündigung erneut eingestellt
werden, sofern er diese selbst gestellt hat. Wer nach der Kündigung welchen
Rang erhält lautet wie folgt:
Wiedereinstellung innerhallb 4 Wochen = ein Rang runter
Wiedereinstellung innerhalb 8 Wochen = Zwei Ränge runter
‣ Wiedereinstellung länger als 8 Wochen = Rekrut (&gf. Praktikant)
17.2 – Für eine Wiedereinstellung muss der ehemalige Beamte ebenfalls eine
Straffreiheit von mindestens 2 Wochen vorweisen. Dementsprechend wird
eine Wiedereinstellung solange verweigert, bis die 2 Wochen erreicht sind
Ausnahmen können von der Leitungsebene ausgesprochen werden.
18.1 – Als gebotene Abwechslung und um einen Einblick in andere
Staatsfraktionen zu bekommen, können Beamte des L.S.P.D. einen Urlaub von
3-7 Tagen Länge beantragen.
18.2 – Um Urlaub zu machen muss ein kurzer Antrag im Channel
„Urlaubsanträge“ im LSPD Discord gestellt werden. Bei Genehmigung durch
ein Mitglied der Leitungsebene, kann sich der beantragende Beamte bei der
Personalabteilung der jeweiligen Staatsfraktionen melden.
18.3 – Ein Urlaub ist dann möglich, wenn der Beamte mindestens den Rang
eines Officers 1 bekleidet.
19.1 – Wird ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift und oder anderweitig
geltende Regelungen des LSPD festgestellt, so kann durch Vertreter der
zuständigen Abteilungen, Inspektoren oder durch die Leitungsebene eine
Sanktion ausgestellt werden.
19.2 – Die jeweiligen Vergehen und die Bemessung der Strafen ist dem
aktuellen Sanktionskatalog zu entnehmen. In Einzelfällen kann allerdings
sowohl die Strafbegründung als auch das Strafmaß in Rücksprache mit der
Leitungsebene variiert werden
19.3 Wird einem Beamten eine Sanktion ausgestellt, so ist diese selbständig
bei einem Mitglied der Personalabteilung, innerhalb von 3 Tagen nach
Ausstellungsdatum, zu bezahlen,
19.4 – Wurde eine Sanktion bezahlt, bleibt diese 7 Tage nach
Ausstellungsdatum bestehen. Danach wird Sie durch die Personalabteilung
entfernt. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Dienstcheckversäumnis
Sanktionen. Diese werden direkt nach dem Bezahlen gelöscht.
19.5 – Angehörige der Ausbildungsabteilung, ab dem Rang des Ausbilders,
können Ausbildungsbezogene Sanktionen ausstellen ( Z.B. Fehlverhalten in der
Ausbildung oder Versäumnisse beim Abmelden ). Hierbei gilt, dass die weitere
Bearbeitung der Sanktion vollständig der Personalabteilung obliegt.
19.6 – Mitglieder von Abteilungen werden im Falle einer ausgestellten
Sanktion mit dem doppelten Geldwert bestraft (ausgenommen S.P.F.U. ).
20.1 – Das Festsetzen eines Zivilisten mit Handfesseln ist grundsätzlich dann
erlaubt, wenn eine Straftat vorliegt, die mit unmittelbarer Gefahr für die
Beamten und oder andere Zivilisten in Verbindung steht, eine Flucht vom
Tatort zu erwarten ist oder das Fesseln aus einsatztaktischen Gründen
notwendig ist.
20.2 – Personen müssen entweder mit erhobenen Händen von hinten oder im
getazerten Zustand auf dem Boden gefesselt werden.
20.3 – Wird eine Person verhaftet, um danach im SG inhaftiert zu werden, sind
grundsätzlich alle illegalen Gegenstände abzunehmen. Die legalen
Verbrauchsgegenstände (z.B. Munition, Medikit, Schutzwesten) werden
hierbei nicht abgenommen.
20.4 – Rückerstattungen müssen immer über die Administration getätigt
werden und sind nicht aus den konfiszierten Beständen des PD zu ersetzen
20.5 – Für unbezahlte Rechnungen, die älter als 2 Tage alt sind, gilt ein
Umrechnungskurs von 10.000 $ = 1 Hafteinheit. Bedeutet, dass eine Person,
die eine offene Rechnung von 500.000 $ älter als 2 Tage hat, eine Haftzeit von
50 Hafteinheiten bekommt.
20.6 – Beim Festnehmen und Akten schreiben des Straftäters müssen legale
konfiszierte Gegenstände in die Akte eingetragen werden. Hierzu gibt es eine
Entwurfsvorlage mit dem Namen „Konfiszierungen“, wenn man einen neuen
Aktentrag hinzugefügt hat.
21.1 – Bei regulären Ausbildungen gelten feste Zeitabstände, die erfüllt
werden müssen, um an den Ausbildungen teilnehmen zu dürfen. Folgende
Abstände gelten aktuell:
Rekrut zu Jr Officer: 3 Tage Abstand
Jr Officer zu Officer 1: 7 Tage Abstand
Officer 1 zu Officer 2: 7 Tage Abstand
Officer 2 zu Sr Officer 1: 7 Tage Abstand
Sr Officer 1 zu Sr Officer 2: 14 Tage Abstand
21.2 – Wird festgestellt, dass ein Beamter versucht sich vor Erfüllung des
jeweiligen Zeitabstands bei einer Ausbildung anzumelden, kann dies zu einer
Sanktion und einer Ausbildungssperre von 7 Tagen führen.
21.3- Ist ein Beamter privaten Gründen nicht dazu in der Lage Lage an 3
aus
Ausbildungen hintereinander und oder nach 3 Wochen teilzunehmen, ist
dieser dazu berechtigt eine Einzelausbildung im dazugehörigen Channel zu
beantragen. Die Wartezeit von 3 Wochen beginnt am Tag der letzten
abgeschlossenen Ausbildung (ausg. Flugausbildung, Kampfausbildung) oder
am Tag der letzten Einstellung, je nachdem welches Datum später ist. Ein
fehlerhafter Einzelausbildungsantrag führt zu einer Ausbildungssperre von 7
Tagen. Abgesagte Ausbildungen zählen nicht als verpasste Ausbildung.
21.4 – Um nach einer gescheiterten Flugausbildung erneut antreten zu dürfen,
müssen mindestens 7 Tage vergangen sein.Es liegt am Officer sicherzustellen,
dass diese Wartezeit eingehalten wird. Die Ausbildungsleitung behält es sich
vor die Flugausbildung zu entziehen bzw. zu suspendieren, falls diese Sperre
umgangen wurde.
22.1 – Medaillen / Orden werden für besondere Leistungen primär durch die
Personalabteilung verteilt und verwaltet.
22.2 – Möchte ein Beamter einen Kollegen für eine bestimmte Medaille
vorschlagen, so ist dieser über das Formular im Channel „Vorschläge“ in der
Kategorie Medaillen / Orden auf dem Discord einzureichen.
22.3 – Medaillen / Orden für Mitglieder der Personalabteilung dürfen nicht
durch die Personalabteilung bearbeitet / verliehen werden. Dies geschieht
ausschließlich über eine Verleihung durch die Leitung der Personalabteilung.
23.1 – Um sich über das LSPD, bzw. einen Beamten des LSPD zu beschweren,
ist sich IC an einen Beamten der Personalabteilung, der CID oder der
Leitungsebene zu wenden.
23.2 – Eine Beschwerde kann innerhalb einer Woche, nach dem Ereignis über
das sich beschwert wird, eingereicht werden.
23.3 – Grundsätzlich können Clips einer Situation eingesetzt werden, allerdings
muss dieser Clip durch einen der Beschwerdeführer angefertigt und geteilt
worden sein.
24.1 – Bei Einstellung ins PD muss jeder Beamte seine SteamID64, sowie die
DiscordiD im Channel im „Steam-Name“ hinterlegen.
24.2 – Möchte ein Beamter seinen Namen wechseln, muss diese für die
korrekte Registrierung bei der Personalabteilungsleitung angemeldet werden