LOS SANTOS POLICE DEPARTMENT

DIENSTVORSCHRIFT

Die Dienstvorschrift des LS.P.D. gilt für jeden Beamten.

Mit dem Beitritt ins Los Santos Police Department erklärt

ihr euch bereit, die Dienstvorschrift gelesen und

verstanden zu haben.

Bei Nichteinhaltung der Dienstvorschrift werden

Disziplinarstrafen bis hin zur Kündigung ausgehändigt.

1.1 – Als Mitarbeiter des Los Santos Police Department hat man eine

Vorbildfunktion.Es sollte stets auf den Umgangston geachtet und sich nicht

daneben benommen werden.

1.2 – Ist ein Beamter oder eine Beamtin zivil unterwegs, so hat er/sie sein/ihr

Verhalten gegenüber der Polizei fair anzupassen. Sollten zivile Kollegen und

Kolleginnen mit einer unverhältnismäßigen Härte gegen die Polizei vorgehen,

so müssen diese gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen aufgrund der

Verletzung der Pflicht zur Kameradschaft rechnen.

1.3 – Jeder Beamte/Beamtin hat sich entsprechend der erlernten Ausbildung

zu verhalten. Bei Zuwiderhandlung kann die Ausbildung aberkannt werden.

1.4 -Es ist stets eine gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen.

2.1 -Innerhalb des L.S.P.D. hat die Kameradschaftlichkeit einen sehr hoher

Stellenwert.Es gilt stets eine harmonische Stimmung.

2.2 – Bei Streitigkeiten miteinander sollte als erstes das persönliche Gespråch

untereinander gesucht werden. Sollte das nicht möglich sein oder zu keinem

Erfolg führen, ist es jederzeit möglich einen Kollegen aus der Personalabteilung

oder der Leitungsebene als Vermittler hinzuzuziehen.

2.3 – Unkameradschaftliches Verhalten innerhalb des L.S.P.D. wird nicht

geduldet und führt zu Disziplinarmaßnahmen.

2.4 – Das Erniedrigen von Kollegen aufgrund ihrer Errungenschaften zeugt von

Jnkameradschaftlichkeit und wird im L.S.P.D. nicht geduldet.

3.1 -Es ist strengstens verboten Polizeiausrüstung und vertrauliche

Informationen an Externe weiter zu reichen, auch unter Bedrohung des

eigenen Lebens. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung bis hin zur

lebenslangen Haft.

 

4.1 – Der Funk ist eines der wichtigsten Mittel eines Beamten.Es gilt diesen

stets ordnungsgemäß zu nutzen. Zuwiderhandlungen können zu Sanktionen

führen.

4.2 – Die Funkdisziplin gilt für jeden, Störgeräusche, Smalltalk o.Ä. werden

nicht toleriert. Erst denken, dann reden!

4.3 – Es wird stets gemäß der Funkausbildung gefunkt, ein Verstoß gegen die

Funkdisziplin hat eine Sanktion zur Folge

4.4 – Die Einsatzleitung hat immer die Funk-Hoheit. Den Befehlen dieser ist

stets folge zu leisten. Störenfriede, die die Einsatzleitung und den Funk

beeinflussen, sind nicht gestattet und führen zu Sanktionen.

5.1 – Jeder Beamte ist verpflichtet im aktiven Dienst eine geladene

Schusswaffe, sowie Tazer und Schlagstock mit sich zu führen.

5.2 – Beim Gebrauch der Dienstwaffe ist die Verhältnismäßigkeit stets zu

beachten.Es ist strengstens verboten Unbewaffnete / Täter die sich ergeben

unter Beschuss zu nehmen.Es gilt als Mittel der Wahl stets den Tazer zu

verwenden.

5.3 – Das offene Führen von Schusswaffen ist außerhalb eines aktiven

Feuergefechts untersagt. Dies gilt nicht für Großeinsätze oder Einsätze, die aus

einer Schießerei resultieren. Für die Bereichsabsicherung im Zuge einer

Verkehrskontrolle ist das offene Tragen eines Tazers verpflichtend

5.4 – Nur die Leitungsebene hat die Befugnis zeitlich begrenzt Langwaffen

freizugeben. Diese dürfen nur von höherrangigen Beamten (Sergeant+ oder

Personalern) an Niederrangige ausgeteilt werden.

5.5 – Sollte man sich Zivil begeben, müssen alle Dienstlichen Waffen sowie die

vollständige Ausrüstung im PD abgelegt werden. Zuwiderhandlung führt zu

einer Kündigung wegen Korruption.

5.6 – Es dürfen ausschließlich PD Waffen in einem gekennzeichneten Polizei

Fahrzeug ( Transporter ) gelagert werden! Gekennzeichnet heißt: „PD DN“ wie

Z.B. PD 07. Gegenstände dürfen nirgends gelagert werden und müssen in die

Waffenkammer zurückgelegt werden bei Dienstende

5.7 -Das Mitführen von Verbrauchsgegenständen ist reglementiert.Es darf

nicht mehr als der angegebene Wert (siehe $ 6.1 ) mitgeführt werden.

6.1- Verbrauchsgegenstände:

ab Praktikanten:

20x Medikits

20x Munition

10x Repair Kits

ab Rekruten:

20x Medikits

20x Polizei Schutzwesten

25 x Munition

10x Repair Kits

10x Cola, Donuts, Hamburger

6.2 – Dienstwaffen

ab Praktikanten:

Tazer

Schlagstock

Schwere Pistole

ab Rekruten:

Taser

Schlagstock

Schwere Pistole

50.cal Pistole

SMG

Kampf PDW

MK.2 Pistole

7.1 -Es dürfen nur Fahrzeuge, die dem Rang oder der Abteilung entsprechen,

gefahren werden. Welche Fahrzeuge ab welchem Rang/Abteilung gefahren

werden dürfen, ist in der Fahrzeugtabelle ersichtlich.

7.2 – Es dürfen keine Fahrzeugmodifikationen am Dienstfahrzeug angebaut

werden. Ausnahmen sind:

Fulltuning, Panzerung, Federung, Scheibentönung

7.3 -Im L.S.P.D. gilt eine einheitliche Lackierung für jeden Beamten. Diese

muss so vom Fahrzeugmechaniker lackiert werden, Abweichungen werden

nicht toleriert. Die Bremssättel etc. dürfen ebenfalls nicht umlackiert werden.

Fahrzeug Lackierung:

Primär / Sekundär: Ölschwarz

Ölschwarz

Perleffekt:

7.4 – Modifikationen die nicht aufgelistet sind, sind nicht erlaubt und erfordern

Einzelfall, eine Ausnahmegenehmigung der Leitungsebene.

8.1 – Beim Dienstantritt muss sich jeder Beamte sowohl im Discord im

Dienst-Check als auch im Funk zum Dienst melden.

8.2 – Das Verhalten sollte immer entsprechend eines Polizisten geführt

werden. Ihr seid Polizisten, keine Gangster!

8.3-Jeder Beamte hat den Anordnungen von Vorgesetzten und

Dienstanweisungen unbedingt Folge zu leisten.

8.4 – Beamte dürfen nur Kleidung, Verbrauchsgegenstände, Waffen und

Fahrzeuge, die ihrem Rang entsprechen, tragen/nutzen. Ausnahmen können

durch die Leitung genehmigt werden

8.5 – Die Kleidung muss der Kleiderordnung entsprechen, Abweichungen

werden nicht toleriert und dürfen nur durch den Sonderrang KLEIDUNG+

variieren. Zieht gerne das Kleiderordnung Dokument zu Rate.

8.6 – Das Einhalten aller geltenden Gesetze ( Gesetzbuch / Polizeigesetz.

Serverregeln ) ist zwingend notwendig

8.7 – Die Dienstnummer ist bei Verlangen immer vorzulegen! Bei

Verweigerungen kann es zu einer sofortigen Kündigung kommen!

8.8 – Es gilt die Pflicht der eigenverantwortlichen Informationsbeschaffung:

Jeder Beamte muss sich immer über die aktuellen (Polizei-)Regeln,

Dienstanweisungen sowie Rechte und Pflichten informieren.

8.9 – Kolleginnen und Kollegen werden im RP stets mit Herr / Frau Nachname

oder „Herr Kollege“ bzw. „Frau Kollegin“ angesprochen. Bei internen

Gesprächen darf weiterhin das „Du“ genutzt werden.

8.10 – Während des Polizeidienstes darf keiner Beschäftigung ( Tipico

Barbesuche, etc. ) nachgegangen werden, die nicht mit dem Polizeidienst in

Verbindung steht.

8.11 – Jede polizeiliche Maßnahme vorher individuell geprüft werden, muss

ob diese für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am

geringsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis

zu dem Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht geduldet.

9.1 – Eine Streife besteht aus minimal 2 und maximal 3 Beamten. Zusätzlich 3

muss mindestens ein Beamter einen Zugang zu CopNet haben. Einzige

Ausnahme bildet der Overwatch, dieser darf auch allein geführt werden.

9.2 – Als Streifenfahrzeug deklariert sind ausschließlich Fahrzeuge mit 4

Sitzplätzen. Ausnahmen bilden Motorräder/Fahrräder/Quads.

9.3 – Es ist auf eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen zu

achten. Ranghöhere solten öfters mit Rangniedrigeren fahren um ihre

Erfahrung zu teilen.

9.4 – Allgemeine Verkehrskontrollen / Personenkontrolle dürfen jederzeit und

ohne Grund bei Fahrzeugen und Bürgern vollzogen werden. Jedoch dürfen

Kofferräume und Inventare nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht

werden. Als konkreten Verdacht zählen z.B. Widerstand gegen

Vollzugsbeamte, Körperverletzung, offenes führen einer Waffe, offene

Rechnungen, Drogenbesitz/Nutzung negative Akteneinträge jünger als 2 Tage

im Bereich BtMG und WaffG

10.1 – Bei einer Verfolgungsjagd zwischen Fahrzeugen dürfen erst nach

mehrfacher Aufforderung erweiterte Maßnahmen ergriffen werden.

Ausnahme ist bei massiver Gefährdung anderer.

Folgende Maßnahmen zählen darunter:

Pitten des flüchtigen Fahrzeugs: Zuerst sollte versucht werden

den flüchtigen durch Pitt-Manöver zum stoppen zu bringen.

Beschuss auf die Reifen: Es sollte stets auf das Leben der

anderen geachtet und im äußersten Notfall das Feuer auf die

Reifen eröffnet werden.

Objekte ( Nagelbänder ): Die Einsatzleitung kann

situationsabhängig Nagelbänder von Beamten auslegen lassen

Der auslegende Beamte ist bei Abschluss des Einsatzes auch

wieder für die Entfernung verantwortlich.

11.1 – Eine Razzia kann nur von einem Captain oder höher angeordnet werden.

11.2 – Das Ziel einer Razzia ist die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung

und Durchsetzung des geltenden Rechts, um die Sicherheit der Bewohner Los

Santos zu gewährleisten.

11.3- Mögliche Einsatzziele sind bekannte Routen, Treffpunkte oder Anwesen.

11.4 – Für die Razzia eines Anwesens ist zwingend eine Genehmigung der

Fraktionsverwaltung und der PD Leitung erforderlich. Sollte es dazu kommen

das Täter auf ein Anwesen fliehen und hinausschießen, darf über einen

Captain + Kontakt zur Frak-Verwaltung aufgenommen werden. Um eine

Genehmigung zur Anwesenstürmung zu bekommen werden ausreichende

Beweismittel in Form von Videomaterial benötigt, die der Frak-Verwaltung

zugesendet werden.

11.5 – Für eine Razzia ist sich entsprechend auszurüsten. Zu diesem Zweck

können Langwaffen von der PD Leitungsebene genehmigt und von

Ranghöheren ( Sergeant + und Personalern ) ausgeteilt werden.

11.6 – Das letzte Wort hat immer der Einsatzleiter.

12.1 – Kommt es durch einen Laden- oder Bankraub zu einem Einsatz, sind

stets koordiniert die Einsatzleitung und Verhandlungsführung zu bestimmen.

Das Bestimmen der Einsatzleitung und Verhandlungsführung wird von den

anfahrenden Streifen übernommen, hierbei gilt zu beachten, dass die

Einsatzleitung und Verhandlungsführung von Personen übernommen werden

sollte, die zum Zeitpunkt des Ankommens den höchsten Rang und die größte

Erfahrung haben. Der niedrigste Rang mit dem die Verhandlungsführung oder

Einsatzleitung durchgeführt werden darf ist Officer 2 2 ( Ausnahmen können

durch die PD Leitung genehmigt werden).

12.2 – Zu einer protokollierten Abtretung der Einsatzleitung gehört dem neuen

Einsatzleiter bisher alle getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung und

Sicherung des Einsatzortes mitzuteilen. Konkret heißt das: Offenlegung der

Positionierung von Beamten, Absperr Befehle oder auch den Befehl

Nagelbänder auszulegen.

12.3 – Zu einer protokollierten Abtretung der Verhandlungsführung gehört,

dem neuen Verhandlungsführer alle bisher vorliegenden Informationen

mitzuteilen. Dazu gehört die Anzahl der Geiseln, der körperliche Zustand der

Geiseln, die Forderungen der Geiselnehmer, die Anzahl der Geiselnehmer oder

sonstige wichtigen Details, die die Verhandlung beeinflussen könnten.

12.4 – Eine Sperrzone darf erst ab dem Rang des Captains ausgerufen und

beendet werden. Jede Missachtung wird stark geahndet.

13.1 – Als Praktikant wird man eingestellt, sofern man sich im man

Bewerbungsprozess behauptet hat und angenommen wurde.

13.2 – Ein Praktikant hat seinen Praktikantendienst 2-3 Stunden abzuleisten.

Dabei ist zu beachten, dass die Grundtätigkeiten ( Verkehrskontrollen,

Geldstrafe ausstellen, Person inhaftieren ) mindestens einmal selbst

ausgeführt werden müssen.

13.3 – Ist die Mindestdienstzeit erreicht und wurden die Tätigkeiten

lurchgeführt, muss sich der Praktikant selbstständig bei der Personalabteilung

melden. Diese entscheidet in Verbindung mit der begleiteten Streife über die

endgültige Einstellung.

13.4 – Sowohl als Rekrut als auch als Praktikant ist es nicht gestattet, mit einem

anderen Praktikanten oder Rekruten, ohne eine weitere ranghöhere Person

auf Streife zu fahren. Hierzu benötigen diese mindestens einen Kollegen vom

Rang Junior Officer oder höher mit CopNet. Ist kein Kollege des Ranges Junior

Officer oder höher mit CopNet anzutreffen, dürfen diese ausschließlich

unterstützend zu Einsätzen ausrücken (10-50, Räube, etc).

13.5 – Werden Praktikanten oder Rekruten mit Kurz- oder Langwaffen

angetroffen, die nicht zu ihrer hier beschriebenen Standardausrüstung

gehören, führt dies zu einer sofortigen Kündigung. Falls ein Vorgesetzter den

Praktikanten mit Waffen ausrüstet, obliegt es in der Pflicht des Praktikanten

die Dienstnummer des Vorgesetzten zu notieren und im Zweifel vorzulegen.

13.6 – Besteht der Verdacht, dass eine Praktikant oder ein Rekrut das Lager des

PD’s ausnimmt, führt das zur Anschuldigung der Korruption und somit zur

permanenten Ausreise aus dem Staat. (siehe Serverregel $ 9, $12)

13.7 – Rekruten und Praktikanten ist es grundsätzlich nicht gestattet die

Waffenkammer des LSPD zu betreten. Jegliche Ausrüstungsgegenstände sind

durch einen Beamten vom Rang eines Jr. Officer oder höher auszugeben.

14.1-Aktuelle Abteilungen

Personalabteilung

Ausbildungsabteilung

Gang Task Force ( G.T.F.)

Special Police Flight Unit ( S.P.F.U.)

Files And Organisation (F.A.0.)

14.2 – Wenn Interesse am Mitwirken in einer der Abteilungen besteht, kann

sich der Beamte bei der jeweiligen Leitung der Abteilung melden und

anfragen.

14.3 – Es ist nicht gestattet in zwei Abteilungen gleichzeitig zu sein. Die

einzigen Ausnahmen bilden die Ausbildungsabteilung und die F.A.O. die

parallel zu einer anderen Abteilung besetzt werden können.

14.4 – Abteilungen haben folgende Begrenzung ihrer Truppenstärke:

15 Personen

Personalabteilung:

Ausbildungsabteilung: 20 Personen

G.T.F. Abteilung:

25 Personen

F.A.O. Abteilung:

15 Personen

15 Personen

S.P.F.U. Abteilung:

14.5 – Aufgabengebiete der Abteilungen

Persondlabtelung

Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen, Einstellung/Beförderung/Kündigung der Beamten

Pflege der PD-Internen Dokumente, Verwaltung/Vergabe der Orden, entgegennehmen von Sanktionen

Betreuung/Kontrolle der Praktikanten und Rekruten, ausstellen von Sanktionen

soziale Ansprechpartner für Beamte und Zivilisten

Ausbildungsabteilung

Planung und Durchführung aller Ausbildungen und

Weiterbildungen

Koordination PD Interner Ausbildungen/Übungen

ausstellen von Ausbildungssanktionen

Gang Task Force ( G.T.F.)

Geiselnahmen, Bankräube, Razzien / Durchsuchungen, risikoreiche Verhaftungen

Unterstützung bei Routine Einsätzen mit großer, Cegenwehr, Konvoischutz

Bereitschaftsdienst, Routenstürmungen, Durchsetzung von Disziplin und Ordnung

führen Qualitätskontrollen im PD durch, auch Zivil

Files And Organisation ( F.A.0.)

Abarbeitung von Tatverdächtigen bei Einsätzen

Abtransport der konfiszierten Gegenständevon Einsatzorten

Special Police Flight Unit ( S.P.F.U.)

Einsätze im Luftraum über Los Santos Luftaufklärung

Dachstürmungen mit Helikoptern

Erkämpfung der Lufthoheit

14.6 – Jeder Abteilung steht ein wöchentliches Budget von X Millionen Dollar

zur Verfügung. Die Auszahlung kann bei Bedarf bei der PD Leitung beantragt

werden.

15.1 – Möchte sich ein Beamter des LSPDs zu einer anderen Staatsfraktion

versetzen lassen, muss dieser in Form eines Google Doc einen Antrag

schreiben.

15.2 – Dieser Antrag wird über das Anträge-System im Discord abgesendet.

Sobald der Antrag bearbeitet wurde, gibt es eine Rückmeldung.

15.3- Eine Versetzung ist grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von ist &

mindestens einem Monat am Stück im L.S.P.D. möglich.

$ 16 – VERSETZUNG ZUM L.S.P.D.

16.1 Für eine Versetzung von e einer Staatsfraktion z zum LSPD ist eine

Genehmigung des jeweiligen Oberhaupts der Staatsfraktion erforderlich.

Diese Genehmigung wird entweder von dem Mitarbeiter mitgebracht, oder

wird vom Oberhaupt der- Staatsfraktion in den F Personaler Discord

weitergeleitet.

16.2 – Da der Kenntnisstand des wechselnden Beamten nicht sicher festgelegt

werden kann, werden Mitarbeiter von Exekutiven Staatsfraktionen

(FIB/ SD/ USMS) gemäß lhres ehemaligen Ranges maximal als Officer 1

eingestellt. Mitglieder von anderen Staatsfraktionen als Rekrut ( MD ).

Ausnahmen sind möglich, wenn man einen Urlaub im LSPD getätigt und seine

Qualifikation nachgewiesen hat, dann kann man auch als Sr Officer 1

eingestellt werden.

17.1 – Ein ehemaliger Beamter kann nach der Kündigung erneut eingestellt

werden, sofern er diese selbst gestellt hat. Wer nach der Kündigung welchen

Rang erhält lautet wie folgt:

Wiedereinstellung innerhallb 4 Wochen = ein Rang runter

Wiedereinstellung innerhalb 8 Wochen = Zwei Ränge runter

‣ Wiedereinstellung länger als 8 Wochen = Rekrut (&gf. Praktikant)

17.2 – Für eine Wiedereinstellung muss der ehemalige Beamte ebenfalls eine

Straffreiheit von mindestens 2 Wochen vorweisen. Dementsprechend wird

eine Wiedereinstellung solange verweigert, bis die 2 Wochen erreicht sind

Ausnahmen können von der Leitungsebene ausgesprochen werden.

18.1 – Als gebotene Abwechslung und um einen Einblick in andere

Staatsfraktionen zu bekommen, können Beamte des L.S.P.D. einen Urlaub von

3-7 Tagen Länge beantragen.

18.2 – Um Urlaub zu machen muss ein kurzer Antrag im Channel

„Urlaubsanträge“ im LSPD Discord gestellt werden. Bei Genehmigung durch

ein Mitglied der Leitungsebene, kann sich der beantragende Beamte bei der

Personalabteilung der jeweiligen Staatsfraktionen melden.

18.3 – Ein Urlaub ist dann möglich, wenn der Beamte mindestens den Rang

eines Officers 1 bekleidet.

19.1 – Wird ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift und oder anderweitig

geltende Regelungen des LSPD festgestellt, so kann durch Vertreter der

zuständigen Abteilungen, Inspektoren oder durch die Leitungsebene eine

Sanktion ausgestellt werden.

19.2 – Die jeweiligen Vergehen und die Bemessung der Strafen ist dem

aktuellen Sanktionskatalog zu entnehmen. In Einzelfällen kann allerdings

sowohl die Strafbegründung als auch das Strafmaß in Rücksprache mit der

Leitungsebene variiert werden

19.3 Wird einem Beamten eine Sanktion ausgestellt, so ist diese selbständig

bei einem Mitglied der Personalabteilung, innerhalb von 3 Tagen nach

Ausstellungsdatum, zu bezahlen,

19.4 – Wurde eine Sanktion bezahlt, bleibt diese 7 Tage nach

Ausstellungsdatum bestehen. Danach wird Sie durch die Personalabteilung

entfernt. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Dienstcheckversäumnis

Sanktionen. Diese werden direkt nach dem Bezahlen gelöscht.

19.5 – Angehörige der Ausbildungsabteilung, ab dem Rang des Ausbilders,

können Ausbildungsbezogene Sanktionen ausstellen ( Z.B. Fehlverhalten in der

Ausbildung oder Versäumnisse beim Abmelden ). Hierbei gilt, dass die weitere

Bearbeitung der Sanktion vollständig der Personalabteilung obliegt.

19.6 – Mitglieder von Abteilungen werden im Falle einer ausgestellten

Sanktion mit dem doppelten Geldwert bestraft (ausgenommen S.P.F.U. ).

20.1 – Das Festsetzen eines Zivilisten mit Handfesseln ist grundsätzlich dann

erlaubt, wenn eine Straftat vorliegt, die mit unmittelbarer Gefahr für die

Beamten und oder andere Zivilisten in Verbindung steht, eine Flucht vom

Tatort zu erwarten ist oder das Fesseln aus einsatztaktischen Gründen

notwendig ist.

20.2 – Personen müssen entweder mit erhobenen Händen von hinten oder im

getazerten Zustand auf dem Boden gefesselt werden.

20.3 – Wird eine Person verhaftet, um danach im SG inhaftiert zu werden, sind

grundsätzlich alle illegalen Gegenstände abzunehmen. Die legalen

Verbrauchsgegenstände (z.B. Munition, Medikit, Schutzwesten) werden

hierbei nicht abgenommen.

20.4 – Rückerstattungen müssen immer über die Administration getätigt

werden und sind nicht aus den konfiszierten Beständen des PD zu ersetzen

20.5 – Für unbezahlte Rechnungen, die älter als 2 Tage alt sind, gilt ein

Umrechnungskurs von 10.000 $ = 1 Hafteinheit. Bedeutet, dass eine Person,

die eine offene Rechnung von 500.000 $ älter als 2 Tage hat, eine Haftzeit von

50 Hafteinheiten bekommt.

20.6 – Beim Festnehmen und Akten schreiben des Straftäters müssen legale

konfiszierte Gegenstände in die Akte eingetragen werden. Hierzu gibt es eine

Entwurfsvorlage mit dem Namen „Konfiszierungen“, wenn man einen neuen

Aktentrag hinzugefügt hat.

21.1 – Bei regulären Ausbildungen gelten feste Zeitabstände, die erfüllt

werden müssen, um an den Ausbildungen teilnehmen zu dürfen. Folgende

Abstände gelten aktuell:

Rekrut zu Jr Officer: 3 Tage Abstand

Jr Officer zu Officer 1: 7 Tage Abstand

Officer 1 zu Officer 2: 7 Tage Abstand

Officer 2 zu Sr Officer 1: 7 Tage Abstand

Sr Officer 1 zu Sr Officer 2: 14 Tage Abstand

21.2 – Wird festgestellt, dass ein Beamter versucht sich vor Erfüllung des

jeweiligen Zeitabstands bei einer Ausbildung anzumelden, kann dies zu einer

Sanktion und einer Ausbildungssperre von 7 Tagen führen.

21.3- Ist ein Beamter privaten Gründen nicht dazu in der Lage Lage an 3

aus

Ausbildungen hintereinander und oder nach 3 Wochen teilzunehmen, ist

dieser dazu berechtigt eine Einzelausbildung im dazugehörigen Channel zu

beantragen. Die Wartezeit von 3 Wochen beginnt am Tag der letzten

abgeschlossenen Ausbildung (ausg. Flugausbildung, Kampfausbildung) oder

am Tag der letzten Einstellung, je nachdem welches Datum später ist. Ein

fehlerhafter Einzelausbildungsantrag führt zu einer Ausbildungssperre von 7

Tagen. Abgesagte Ausbildungen zählen nicht als verpasste Ausbildung.

21.4 – Um nach einer gescheiterten Flugausbildung erneut antreten zu dürfen,

müssen mindestens 7 Tage vergangen sein.Es liegt am Officer sicherzustellen,

dass diese Wartezeit eingehalten wird. Die Ausbildungsleitung behält es sich

vor die Flugausbildung zu entziehen bzw. zu suspendieren, falls diese Sperre

umgangen wurde.

22.1 – Medaillen / Orden werden für besondere Leistungen primär durch die

Personalabteilung verteilt und verwaltet.

22.2 – Möchte ein Beamter einen Kollegen für eine bestimmte Medaille

vorschlagen, so ist dieser über das Formular im Channel „Vorschläge“ in der

Kategorie Medaillen / Orden auf dem Discord einzureichen.

22.3 – Medaillen / Orden für Mitglieder der Personalabteilung dürfen nicht

durch die Personalabteilung bearbeitet / verliehen werden. Dies geschieht

ausschließlich über eine Verleihung durch die Leitung der Personalabteilung.

23.1 – Um sich über das LSPD, bzw. einen Beamten des LSPD zu beschweren,

ist sich IC an einen Beamten der Personalabteilung, der CID oder der

Leitungsebene zu wenden.

23.2 – Eine Beschwerde kann innerhalb einer Woche, nach dem Ereignis über

das sich beschwert wird, eingereicht werden.

23.3 – Grundsätzlich können Clips einer Situation eingesetzt werden, allerdings

muss dieser Clip durch einen der Beschwerdeführer angefertigt und geteilt

worden sein.

24.1 – Bei Einstellung ins PD muss jeder Beamte seine SteamID64, sowie die

DiscordiD im Channel im „Steam-Name“ hinterlegen.

24.2 – Möchte ein Beamter seinen Namen wechseln, muss diese für die

korrekte Registrierung bei der Personalabteilungsleitung angemeldet werden